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Notarkammer Baden-Württemberg

Die Notarkammer Baden-Württemberg


Die Notarkammer Baden-Württemberg vertritt als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Notarinnen und Notare der Oberlandesgerichtsbezirke Stuttgart und Karlsruhe. Sie trägt für das Ansehen ihrer Mitglieder Sorge.


Zu ihren weiteren Aufgaben gehören die Abgabe von Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen im Bereich des Notarrechts, Beratung und Belehrung der Notarinnen und Notaren in dienst- und standesrechtlichen Fragen, Förderung der Zusammenarbeit mit Gerichten, Ministerien und anderen Behörden sowie Stellungnahme bei der Bestellung von Notarinnen und Notaren.


Durch Abhaltung von Fortbildungsveranstaltungen und regelmäßige Rundschreiben werden die Mitglieder über aktuelle Entwicklungen von Gesetzgebung und Rechtsprechung laufend informiert.


Ebenso ist die Notarkammer für die Entgegennahme von Beschwerden gegen die Notare zuständig. In diesem Rahmen wird überprüft, ob der Notar seine Dienstpflichten eingehalten hat. Die Berufsaufsicht der Notare wird von den zuständigen Landgerichtspräsidenten als Justizverwaltungsbehörden ausgeübt. Die Notarkammer unterstützt diese dabei.


Allgemeine Gutachten zu der Frage des Bestehens oder Nichtbestehens von Schadenersatzansprüchen gegen einen Notar darf die Notarkammer nicht abgeben; ebenfalls nicht gestattet ist die Überprüfung von Notarkostenrechnungen.


Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen oder für Beschwerden gegen Kostenrechnungen sind ausschließlich die Gerichte zuständig.