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Notarkammer Baden-Württemberg

Stellung des Notars


Notarinnen und Notare sind unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes. Das Amtsschild mit Landeswappen ist äußeres Kennzeichen der hoheitlichen Tätigkeit. Als unabhängiger, unparteiischer und kompetenter Berater der Vertragsparteien ist es nicht Aufgabe der Notare, Streitigkeiten zu entscheiden. Vielmehr sollen sie mit den Beteiligten die vorsorgende Gestaltung der Rechtsbeziehungen erörtern und rechtliche Lösungen vorschlagen, die den Willen der Beteiligten wiedergeben; sie stellen zugleich sicher, dass unerfahrene Beteiligte nicht benachteiligt werden. Ziel ist es, ein Gleichgewicht zwischen den Vertragsparteien herzustellen, soweit dies durch rechtliche Aufklärung und der Darstellung verschiedener Gestaltungsmöglichkeiten erreicht werden kann.

Notare und ihre Angestellten sind zur Verschwiegenheit gegenüber jedermann verpflichtet. Vertrauliches kann daher offen mit dem Notar besprochen werden. Damit wird gewährleistet, dass der Notar die Interessen bei der Vertragsgestaltung optimal berücksichtigen kann.


Das Gesetz verpflichtet den Notar, sich regelmäßig fortzubilden. So hat der Notar stets genaue Kenntnis der aktuellen Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung und kann seine Kunden sehr gut beraten.


Der Notar untersteht der Aufsicht der Notarkammer, der Gerichte und des Justizministeriums. Diese Behörden überwachen, dass der Notar seine Aufgaben ordnungs- und gesetzmäßig erfüllt.